Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Gutes Unternehmertum bedeutet, verantwortlich zu handeln. Für uns beinhaltet das auch ein klares Bekenntnis zu Menschenrechten sowie Umwelt- und Sozialstandards. Dieses Bekenntnis gilt nicht nur  für unsere eigenen Geschäftstätigkeiten und unsere globalen Lieferketten, es gilt auch für unsere Mitarbeitenden,für unsere Geschäftspartner:innen, für die Beschaffung unserer Rohstoffe sowie  für den Vertrieb und die Vermarktung unserer Produkte.

Wir sind davon überzeugt, dass wir gemeinsam einen positiven Beitrag zur Achtung von Menschenrechten und der Umwelt leisten können.

Mit dem LkSG hat der Gesetzgeber einen Rahmen geschaffen, der eine verantwortungsvolle und nachhaltige Wertschöpfung entlang der gesamten Lieferkette sicherstellen soll.  Das Gesetz soll helfen, bestehenden und zukünftigen Menschenrechtsverletzungen entgegenzuwirken beziehungsweise sie direkt im Vorfeld zu vermeiden. 

In diesem Zusammenhang haben wir eine Grundsatzerklärung nach § 6 LkSG verabschiedet. Hierin verpflichten wir uns, Menschenrechte und Umweltbelange innerhalb der eigenen Geschäftstätigkeit sowie in den globalen Lieferketten zu achten. Des Weiteren verfügen wir über ein Beschwerdeverfahren nach § 8 LkSG in Form unserer Verfahrensordnung. Über diesen Weg können sowohl interne als auch externe Menschenrechtsverstöße oder Hinweise auf potenzielle Risiken gemeldet werden. Diesen wird sodann umgehend nachgegangen.

Diese Dokumente werden in regelmäßigen Abständen aktualisiert und veröffentlicht.

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